Objektbeschreibung
Das Ladengeschäft befindet sich im Erdgeschoss eines denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshauses (Baujahr ca. 1900), welches 1992 saniert wurde. Die Gewerbeeinheit verfügt über drei Räume und ein WC mit insgesamt ca. 84 m² Nutzfläche und wird über eine Gaszentralheizung beheizt. Weiterhin steht ein Kellerraum zur Verfügung.
Der Verkaufsbereich ist mit original erhaltenen Wand- und Bodenfliesen, einer verzierten Decke und einem dekorativen Türrahmen ausgestattet. Dies verleiht dem Raum einen besonderen Charme mit repräsentativem Charakter. Die Fliesen stehen unter Denkmalschutz und dürfen nicht entfernt werden.
Die Einheit bietet die Möglichkeit einer individuellen gewerblichen Nutzung, ob als Büroräume, Imbiss, Friseur oder Ähnliches.
Lage
Die Stadt Halle an der Saale ist wichtiger Wirtschafts- und Hochschulstandort. Sie profitiert von ihrer zentralen Lage im mitteldeutschen Wirtschaftsraum und hat sich zu einem attraktiven Industrie- und Verwaltungsstandort entwickelt. Die Stadt ist ein Verkehrsknotenpunkt der Bundesstraßen 6, 80, 91 und 100, diese ermöglichen günstige Verkehrsanbindungen zu den Autobahnen BAB 9,14, 38 und 143. Halle verfügt über ein gut ausgebautes Nahverkehrsnetz und über einen Hauptbahnhof mit nationalem und internationalem Zugverkehr.
Die Gewerbeeinheit befindet sich im südlichen Innenstadtbereich, in einer gut frequentierten Straße, die den bekannten Rannischer Platz und den Franckeplatz verbindet. In unmittelbarer Umgebung befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindertagesstätten, Ärzte und öffentliche Verkehrsmittel sowie die über die Stadt- und Landesgrenzen hinaus bekannten Franckeschen Stiftungen. Mit der Straßenbahn erreicht man schnell viele Ziele der Stadt, die Haltestelle der Straßenbahn ist nur ca. 90 m entfernt.
Fußweg zu öffentlichen Verkehrsmitteln: ca. 1 min.
Fahrzeit zum nächsten Hauptbahnhof: ca. 6 min.
Fahrzeit zur nächsten BAB: ca. 13 min. (BAB 14 und BAB 143)
Fahrzeit zum nächsten Flughafen: ca. 30 min.
Sonstiges
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten.
Ein Energieausweis gem. EnEv 2014 liegt nicht vor, da Baudenkmäler von den Verpflichtungen gem. § 16 Abs. 5 EnEv 2014 befreit sind.